Die Kfz Doppelkarte
Eine Kfz-Doppelkarte (heute Versicherungsbestätigung) für die Wiederinbetriebnahme Ihres Fahrzeuges muss bei jeder Neu- oder Wiederzulassung Ihres Fahrzeuges, Umschreibung auf einen anderen Halter oder Umkennzeichnung im Falle eines Wohnortwechsels bei der zuständigen Zulassungsstelle vorgelegt werden. Mit Aushändigung einer Kfz Doppelkarte erhalten Sie vorläufigen Versicherungsschutz bei Ihrer Kfz Haftpflichtversicherung. Es ist aber zu beachten, dass eine Doppelkarte nur Versicherungsschutz für Ihre Kfz Haftpflicht bietet, jedoch keine Kaskoschäden (Teil- oder Vollkasko) abdeckt.
